Beschluss Schulentwicklungsplan noch weiter entwickeln vom 15.05.2019

Der Bezirkselternausschuss Mitte (BEA) nimmt positiv zur Kenntnis, dass das Bezirksamt einen aktualisierten Schulentwicklungsplan (SEP) 2019/20 bis 2030/31 im Entwurf vorgelegt hat. Der BEAbegrüßt ausdrücklich die Tatsache, dass die reinen Zahlenwerke der letzten Jahre um fachlich einordnende Texte ergänzt sind.

Der BEA weist darauf hin, dass die im SEP dargelegten Prognosen – im Rahmen der notwendig mit Prognosen verbundenen Unwägbarkeiten – lediglich ein absolutes Minimum der voraussichtlich erforderlichen Schulkapazitäten in Bezug auf die unterschiedlichen Schularten darstellen.

Der BEA weist darauf hin, dass die Regelung zur Klassengröße in der Schulanfangsphase gemäß
Grundschulverordnung (GsVO) § 4 Abs. 8 Satz 2 auf sämtliche öffentlichen Grundschulen bzw.Grundstufen der Gemeinschaftsschulen im Bezirk zutrifft. Gemäß der als Ausgangslage des SEP dargestellten Situation per Oktoberstatistik 2018 überschreiten jedoch bereits heute die Klassenfrequenzen an 14 der 34 Grundschulen beziehungsweise Grundstufen (also an 41% dieser Schulen) im Durchschnitt die festgelegte maximale Größe von 25 Kindern pro Klasse.

Der BEA weist mit Nachdruck darauf hin, dass dieser Umstand ausdrücklich im SEP dargestellt sein sollte. Die angesprochene Regelung der GsVO dient dem pädagogischen Ziel, im Kontext inklusiver Schule durch die Einrichtung adäquater Klassengrößen möglichst lernförderliche Voraussetzungen für alle Kinder zu schaffen. Da der bezirkliche SEP den Zweck hat, den beteiligten Gremien und Akteuren Orientierung und Handlungsrahmen für die Schulnetzentwicklung im Bezirk zu bieten, sollte aus Sicht des BEA im SEP klar und transparent dargestellt werden, zu welchen Einschätzungen hinsichtlich des Bedarfs an Schulplätzen eine Orientierung an entsprechend geringeren Klassenfrequenzen führt.

Der BEA begrüßt die Aufnahme einer Darstellung der Schulprofile in den SEP. Für die nächste Aktualisierung des SEP im Jahr 2020 hält es der BEA für erforderlich, diese Darstellung von derjetzigen rein tabellarischen Form zu einer qualitativen Darstellung weiterzuentwickeln. Hierbei ist eine sachliche Verknüpfung der Profilierungen mit darauf bezogenen räumlich-sachlichen Voraussetzungen darzustellen.

In Bezug auf die Förderzentren empfiehlt der BEA eine eingehendere Darstellung der erwartetenSchüler*innen-Zahlen und der sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen.

Der BEA fordert den Bezirksschulbeirat auf, diesen BEA-Beschluss bei der Vorbereitung seiner Stellungnahme zum SEP im Rahmen der Anhörung zu berücksichtigen.

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