Alle Angaben ohne Gewähr.
Post vom Schulamt
Eltern, deren Kinder im nächsten Jahr eingeschult werden, erhalten im Spätsommer Post vom Schulamt. Darin werden sie aufgefordert, ihr Kind bei der zuständigen Grundschule anzumelden. Welche das für Ihr Kind ist, finden Sie im Brief.
Leider ändern sich die Einzugsgebiete der Schulen jährlich und die Links zu den Informationen veralten häufig.
Gehen Sie bitte auf der folgenden Seite auf das Schulamt und dann auf den gewünschten Bereich: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/
Der Anmeldezeitraum beträgt zwei Wochen und liegt in der Regel Ende September bis Anfang Oktober.
Wichtig ist, dass Sie Ihr Kind in jedem Fall an der zuständigen Grundschule anmelden, welches der Bezirk (Stichwort „Einzugsgebiet“) festlegt. Für die Anmeldung spielt keine Rolle, ob Sie Ihr Kind auf eine andere Grundschule oder private Grundschule schicken möchten.
Wollen Sie Ihr Kind an der zuständigen Grundschule einschulen möchten, müssen Sie mit der Anmeldung nichts weiter tun. Um keine Nachteile zu erleiden, halten Sie die Anmeldefrist ein!
Wenn Sie eine andere Grundschule aussuchen, finden Sie auf dem Antragsformular den Absatz „Gründe“. Ob das Kind an der Wunschgrundschule aufgenommen werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab.
Alle Kinder, die innerhalb des Einschulungsbereichs einer Grundschule wohnen, haben an dieser Schule stets Vorrang und werden zuerst berücksichtigt! Egal welche sonstigen Gründe Eltern von Außen vortragen.
Wohnen Sie nicht innerhalb des Einschulungsbereichs der Wunschgrundschule, müssen Sie diese beantragen. Empfehlenswert ist es zu Ihrem Antrag eine schriftliche Begründung einzureichen. Gründe könnten sein: „Geschwisterkind“; eine längerfristig gewachsenen, stark ausgeprägten Bindung zu einer Person (z. B. Großeltern); Ihnen gefällt das Schulprogramm; Fremdsprachenangebot, oder eine wesentliche Betreuungserleichterung. Oft gibt es mehr Bewerber als Plätze vorhanden sind. Die Entscheidung trifft das Schulamt unter Berücksichtigung der angegebenen Gründe. Geben Sie bei der Antragsstellung keine Gründe an, ist das Schulamt nicht verpflichtet, Ihre Gründe nachzufordern. Aufgrund der sehr angespannten Schulplatzsituation, werden es Kinder aus anderen Bezirken sehr schwer haben, nach Mitte zu wechseln. Das gilt auch für Kinder, dessen Wunschschule in einem anderen Bezirk näher liegt, als die im eigenen Bezirk.
Welche Grundschule sollten Sie wählen?
Eine Antwort auf diese Frage versuchen wir ihnen hier zu geben.
Einschulungsuntersuchung
In Berlin werden alle Kinder vor Schulbeginn ärztlich untersucht, unabhängig davon, ob das Kind eine staatliche oder eine Privatschule besuchen möchte. Den Termin erhalten Sie in der Regel bei der Anmeldung in der Schule. Die Ärztin/der Arzt untersucht die Hör- und Sehfähigkeit, die sprachliche, motorische und geistige Entwicklung des Kindes. Es ist kein Test! Es geht hier nicht um richtig, oder falsch! Es soll aufgezeigt werden, wo sich Ihr Kind befindet und ob gegeben falls die Schule das Kind fördern muss. Sie können also ganz entspannt zu dieser Untersuchung gehen.
Einschulung
Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 01.10.12 bis 30.09.13 geboren ist, wird es in 2019 schulpflichtig.
Die Anmeldungen finden vom 04. bis 17. Oktober 2018 statt. Wir weisen darauf hin, dass die Einschulbereiche für das Schuljahr 2019/20 angepasst und am 21.08.2018 durch das Bezirksamt beschlossen wurden.
Bisherige Regelung (erster Schultag / Geburt des Kindes):
12.09.2016 – gesamte Jahr 2010
09.09.2017 – vor dem 30.09.2011
25.08.2018 – vor dem 30.09.2012
10.08.2019 – vor dem 30.09.2013
Vorzeitige Einschulung
Vorzeitige Aufnahme in der Schule: Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom
01.10.13 bis 31.03.14 geboren ist, können Sie bei der Anmeldung die vorzeitige Aufnahme in die Schule beantragen. Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich, wenn Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat.
Rückstellung
Früher war es gar nicht so leicht, ein Kind später einzuschulen. Viele Jahre war es sogar ausgeschlossen. Man hatte den Kitas keine bessere Förderung des Kindes zugetraut. Ein weiterer Grund war, dass es in Berlin die Schulanfangsphase gibt.
Die Politik kommt seit einiger Zeit den Eltern entgegen und erlaubt eine großzügigerer Handhabung. Für das Schuljahr 16/17 genügte sogar ein formloser Antrag.
Die Schulaufsicht entscheidet über die Zurückstellung bei eindeutiger Aktenlage in der Regel innerhalb einer Woche.
Bitte beachten Sie, dass alle Berliner Grundschulen eine Schulanfangsphase haben.
Bei einer Rückstellung bleibt das Kind dennoch schulpflichtig! Das bedeutet, dass eine Besuchspflicht in der Kita besteht, welche auch überwacht wird.
Unsere Empfehlung ob früher oder später:
Lassen Sie sich beraten!
Kein Kind ist gleich. Wenn Sie meinen, Ihr Kind soll früher, oder später in die Schule gehen, brauchen Sie für eine Entscheidung etwas Zeit. Beginnen Sie mit Ihrer Suche auf Antworten ein Jahr vor der regulären Einschulung. Der Anmeldezeitraum ist der Oktober. Bis dahin sollten Sie alle Fakten zusammen getragen haben.
Besuchen Sie mögliche Grundschulen (Schulfeste, Tag der offenen Tür, machen Sie einen Termin). Sprechen Sie mit anderen Eltern der Kita und der Grundschule. Dabei ergibt sich oft ein klareres Bild. Seien Sie nicht scheu. Bemühte Eltern sind gern gesehen.
Veröffentlicht am: 16.06.2016
Zuletzt geändert am: 09. September 2018