Personalversammlung

(Kurze Erklärung in einfacher Sprache)

Einmal im Jahr treffen sich Lehrer und Erzieher in einer Versammlung.
Zu diesem Treffen hat der „Personalrat“ eingeladen. Der Personalrat soll die Interessen der Lehrer und Erzieher vertreten. Dazu gehört zum Beispiel Gehalt und die Urlaubsregelung. Diese Versammlung muss während der Arbeitszeit stattfinden, damit möglichst alle Lehrer und Erzieher daran teilnehmen können. Deswegen kann es passieren, dass Unterricht ausfällt. In dieser Versammlung wird also nur über Personelles gesprochen und nichts über die Kinder oder die Schule selber.
Dadurch kann Unterricht ausfallen.

(Lange Erklärung)

Deutschland verfügt über gesetzliche Mitbestimmungsregelungen. Dieses betrifft Angestellte in Unternehmen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gleichermaßen.

Die Personalversammlung wird vom Personalrat einberufen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich und haben während der Arbeitszeit zu erfolgen. Der Personalrat hält seinen Rechenschaftsbericht, der Vorsitzende führt diese Sitzung, in der Mitbestimmung (Urlaubsregelung, Anhörung bei Abmahnungen, Änderungen von Arbeitsverträgen etc.) ausgeübt wird.

Gesetzlich ist dieses im Bundespersonalvertretungsgesetz und dem Personalvertretungsgesetz Berlin geregelt.

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