Wer ist wer?

Das Schulrecht ist Ländersache, so stehts im Grundgesetz. Ebenso finden sich solche Strukturen innerhalb Berlins. Es gibt also „Zuständigkeiten“ auf Landesebene und Bezirksebene. Das macht es für einen Laien sehr vielschichtig und nicht leicht zu durchschauen. Wir möchten versuchen aufzuzeigen, wer für was zuständig ist.

Auf Schulebene haben wir nur stark vereinfachte Punkte aufgeführt

ist verantwortlich für
Lehrer
sein Fach
Klassenlehrer
sein Fach, für die Klasse
Fachbereichsleiter
Voraussetzungen und Weiterentwicklung für die
Durchführung des Fachunterrichts zu sorgen. Umsetzung
von Fachrahmenlehrplänen, Förderkonzepte.
Initiieren fächerübergreifender Anliegen und
Projekte
Stufenleiter
koordiniert die Arbeit bestimmter
Jahrgänge
Jahrgangsleiter
Koordiniert pädagogische Arbeit in einem
Jahrgang
Schulleiter
Leitet die Schule, Vorgesetzter der Lehrer, vertritt
die Schule nach außen, verantwortlich für den
ordnungsgemäßen Dienstbetrieb

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat eine Regionale Schulaufsicht: die Außenstelle Mitte, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Die
Im folgenden Link finden sie die nötigen Kontaktmöglichkeiten.
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schule/artikel.235982.php

Im Bezirksamt

 

Von Eltern – Für Eltern