Das Schulrecht ist Ländersache, so stehts im Grundgesetz. Ebenso finden sich solche Strukturen innerhalb Berlins. Es gibt also „Zuständigkeiten“ auf Landesebene und Bezirksebene. Das macht es für einen Laien sehr vielschichtig und nicht leicht zu durchschauen. Wir möchten versuchen aufzuzeigen, wer für was zuständig ist.
Auf Schulebene haben wir nur stark vereinfachte Punkte aufgeführt
Durchführung des Fachunterrichts zu sorgen. Umsetzung von Fachrahmenlehrplänen, Förderkonzepte. Initiieren fächerübergreifender Anliegen und Projekte |
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die Schule nach außen, verantwortlich für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb |
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat eine Regionale Schulaufsicht: die Außenstelle Mitte, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Die
Im folgenden Link finden sie die nötigen Kontaktmöglichkeiten.
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schule/artikel.235982.php
Im Bezirksamt